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Neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung in NRW

Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen hat im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Kommunales und dem Finanz­ministerium am 26.07.2016 eine neue Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO) erlassen, mit der die Vorbereitungsdienste von Berg- und Bergvermessungsreferendarinnen und -referendaren im berg- und bergvermessungstechnischen Dienst der Bergbehörde einheitlich neu geregelt wurden.

Die neue Verordnung ersetzt und vereinheitlicht zukünftig die beiden bisher in getrennten Verordnungen geregelten Vor­bereitungsdienste bei der Bergbehörde. Inhaltlich orientiert sich diese Verordnung an der Entwurfsfassung der Gemeinsamen Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach und im Markscheidefach, welche der Länderausschuss Bergbau bereits anlässlich seiner 131. Sitzung am 26.09.2007 zustimmend zur Kenntnis und den Ländern zur Einführung empfohlen hat.

An der Erarbeitung der neuen APO war die Abteilung Bergbau und Energie in NRW der Bezirksregierung Arnsberg maßgeblich beteiligt. Die neue „Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den Staatsdienst in der Laufbahngruppe 2, zweites Einstiegsamt im Bergfach und im Markscheidefach (Ausbil­dungs- und Prüfungsordnung Berg- und Markscheidefach) ist am 11.08.2016 in Kraft getreten. Sie ist im Internet unter folgendem Link nachzulesen:

https://recht.nrw.de/lmi/owa/br_vbl_detail_text?anw_nr=6&vd_id=15822

Alle derzeit bei der Abteilung 6 in Ausbildung stehenden Bergvermessungsreferendarinnen und -referendare (insgesamt 6 Personen, Stand 22.08.2016) werden ihren Vorbereitungsdienst nach den bisherigen APO’en abschließen.“

Kontakt:
Andreas Welz
Ltd. Bergvermessungsdirektor
Abt. Bergbau und Energie in NRW
Bezirgsregierung Arnsberg
Tel.: 02931-82-3960
E-Mail: andreas.welz[at]bezreg-arnsberg.nrw.de

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