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Risswerk

Das gemäß § 63 BBergG (Bundesberggesetz) für einen Bergbaubetrieb zu führende Risswerk ist die zentrale Dokumentation des bergbaulichen Geschehens. Hinzu kommen betriebliche Unterlagen, die der technischen Betriebsführung oder dem Informationsaustausch zu amtlichen und öffentlichen Stellen dienen. Seit langer Zeit werden bereits in Bergbau- und Rohstoffbetrieben und den zuständigen Behörden zur Erzeugung, Bearbeitung und Verwaltung der Risse, Karten und Pläne CAD- und GI-Systeme eingesetzt.

 


 

Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) hat im Jahr 1991 die Einführung des Europäischen Terrestrischen Referenzsystems 1989 (ETRS89) für die Bereiche Landesvermessung und Katasterverwaltung beschlossen. Es basiert auf dem geozentrisch gelagerten Ellipsoid des Geodetic Reference System 1980 (GRS80). Im Jahr 1995 wurde weiterhin die Universale Transversale Mercator-Abbildung (UTM) als verebnete Darstellung festgelegt.

 

Der Ad-hoc-Arbeitskreis ETRS89 wurde beauftragt, Empfehlungen zur Einführung des amtlichen Lagebezugssystems ETRS89/UTM im Bergbau zu erarbeiten. Erste Ergebnisse des Arbeitskreises wurden auf der wissenschaftlichen Tagung „Energie und Rohstoffe 2011" des DMV in Freiberg in einem Workshop vorgestellt. Hinweise aus der dort geführten Diskussion sowie aus der Abstimmung mit dem Arbeitskreis Grundlagen des FABERG wurden aufgenommen und in den Bericht des Arbeitskreises eingearbeitet.

 

Der Arbeitskreis hat im Juli 2013 als Ergebnis die "Empfehlungen zur Einführung des Lagebezugssystems ETRS89/UTM im Bergbau" vorgelegt mit den inhaltlichen Schwerpunkten:

  • Koordinatentransformation
  • Korrekturwerte im Lagebezug ETRS89/UTM
  • Anforderungen an die Normung
  • Empfehlungen an die Bergbehörden
  • Fristen und Übergangsregelungen zur Umstellung von Risswerken
  • Empfehlungen für Risswerk führende Personen

 

Kontakt:
Herr Dr.-Ing. Frieder Tonn
K+S Aktiengesellschaft
Tel.: +49 561 9301-1777
E-Mail

 

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