19.03. 2024
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Bergbehörden

  • Im Bund-Länder-Ausschuss Bergbau (LAB) kommen die für den Bergbau zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder (PDF: 61 KB) zusammen, um Fragen ihres Aufgabenkreises zu erörtern, Lösungen auszuarbeiten und Empfehlungen auszusprechen.

  • Der Bergbau und alle mit einem Bergbaubetrieb zusammenhängenden Tätigkeiten, Einrichtungen und Anlagen unterliegen einer staatlichen Aufsicht, der Bergaufsicht. Die Bergbehörden im Freistaat Bayern sind das Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie sowie die bei den Regierungen von Oberfranken und Oberbayern eingegliederten Bergämter.

  • Die zuständige Behörde überprüft, ob ein Antragsteller die Voraussetzungen nach § 53a Bayerische Bergverordnung (BayBergV) erfüllt. Voraussetzungen sind die Befähigung zum höheren Staatsdienst im Markscheidefach, die körperliche Eignung und die erforderliche Zuverlässigkeit.

  • Das LBGR versteht sich als Dienstleister in raumbezogenen Fragen bergbaulicher Art, ist genehmigende Stelle für Bergbauberechtigungen zur Aufsuchung und Gewinnung von bergfreien Bodenschätzen, führt die Aufsicht über die Markscheider und deren Arbeiten im Rahmen der allgemeinen Bergaufsicht und deckt darüber hinaus eine Reihe weiterer Serviceaufgaben ab.

  • Das Regierungspräsidium Darmstadt als (hessische) Bergbehörde vollzieht in erster Linie das Bundesberggesetz (BBergG).

    https://rp-darmstadt.hessen.de/sites/rp-darmstadt.hessen.de/files/content-downloads/Genehmigung%20komplexer%20Vorhaben%20-Bergbau%202015-09-24.pdf

    https://rp-giessen.hessen.de/sites/rp-giessen.hessen.de/files/content-downloads/Flyer%20Hist.%20Bergbau.pdf

  • Das Bergamt Stralsund bearbeitet alle Bergbauberechtigungen und Betriebsplanverfahren für das Land Mecklenburg-Vorpommern einschließlich des dazugehörigen Küstenmeeres und Festlandsockels gemäß Bundesberggesetz.

  • Zur Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit vor möglichen Gefahren des Bergbaus und zur Sicherung der Rohstoffversorgung vor dem Hintergrund der Standortgebundenheit des Bergbaus werden im Referat Stellungnahmen zur Raumordnung und Landesplanung sowie zur Flächennutzungs- und Bauleitplanung bearbeitet.

  • Die Referendarausbildung (Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren Staatsdienstes im Bergfach oder Markscheidefach) schließt sich an eine erfolgreich abgelegte Diplomprüfung oder Prüfung als Master of Science oder Master of Engineering mit den fachlichen Inhalten "Bergbau, Rohstoffgewinnung oder Geotechnik" bzw. "Markscheidewesen / Bergvermessungswesen" an.

  • Der Markscheider ist zuständig für die Erfassung, Auswertung und Bereitstellung bergbaubezogener Geoinformationen sowie deren rissliche oder kartografische Darstellung. Mit diesen Daten bearbeitet er Fragestellungen der verschiedensten Bereiche wie Lagerstättenmanagement, Bergbauplanung, Genehmigungsverfahren, Raumordnung, Regionalplanung, Abbaueinwirkungen im Gebirge und an der Tagesoberfläche sowie Bergschäden.

  • Grundstückseigentümerinnen/-eigentümer, Bauherrn und Bauherrinnen, Architektinnen und Architekten, Baugrundsachverständige und Planungsträger erhalten jetzt noch einfacher Informationen über Gefährdungspotenziale des Untergrundes in Nordrhein-Westfalen.

  • Bürgerinnen und Bürger des Rheinischen Reviers sollen mit dem Bürgerinformationsdienst bei der Suche nach relevanten Fachdaten unterstützt werden. Über diesen Dienst werden die relevanten datenbereitstellenden Organisationen und Behörden genannt sowie erste Informationen bereitgestellt.

  • Die Abteilung Bergbau des LGB ist die zuständige Bergbehörde in Rheinland-Pfalz.

  • Die Abteilung führt die Betriebsaufsicht zum Untertagebergbau, ist Dienstleiter für das gesamte bergmännische Vermessungswesen (Markscheidewesen) und bearbeitet Maßnahmen zur akuten und präventiven Gefahrenabwehr.

  • Das Dezernat Markscheide- und Berechtsamswesen, Altbergbau ist Dienstleister im Hinblick auf raumbezogene Fragen bergbaulicher Art und zuständig für die Genehmigungsverfahren im Zusammenhang mit den Bergbauberechtigungen nach den §§ 6 ff des Bundesberggesetzes.

  • Die Thüringer Bergverwaltung ist zweistufig aufgebaut. Dem Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz ist das TLBA unmittelbar nachgeordnet.

  • Bergbehörden und Ansprechpartner.