19.03. 2024
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Praktikum / Beflissenenausbildung

Ausbildung als Beflissene(r) des Markscheidefachs

Das insgesamt 120 Schichten umfassende Praktikum als Beflissener des Markscheidefachs hat zum Ziel, Studieninteressierten und Studenten des Markscheidefachs bergmännische und markscheiderische Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln, um sie dadurch auf das Studium und ihren späteren Beruf vorzubereiten. Es ist in den meisten Bundesländern (Ausnahme: Niedersachsen) Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst der Laufbahn des höheren Staatsdienstes im Markscheidefach als Bergvermessungsreferendar und für eine ggf. angestrebte spätere Anerkennung bzw. Zulassung als Markscheider.

Das Praktikum ist unter Leitung und Aufsicht der jeweils zuständigen Landesbergbehörde abzuleisten. Es gliedert sich in eine 80 Schichten umfassende Grundausbildung und eine 40 Schichten umfassende weiterführende Ausbildung. Während der Grundausbildung soll der Beflissene mindestens zwei Bergbauzweige kennen lernen. Die Grundausbildung kann in mehreren Einzelabschnitten zu mindestens 20 Schichten Dauer durchgeführt werden. Es wird empfohlen, 40 Schichten möglichst ungeteilt vor dem Studium abzuleisten. Der Ausbildungsabschnitt der weiterführenden Ausbildung kann in 2 Einzelabschnitten von mindestens 20 Schichten Dauer absolviert werden. Teile der Ausbildung können auch im ausländischen Bergbau abgeleistet werden, wenn die Tätigkeit mit den Zielen der Beflissenenausbildung vereinbar ist.

Personen, die aus einem anderen technischen Studiengang oder dem Studium eines geowissenschaftlichen Fachs in den Studiengang mit dem Schwerpunkt Markscheidewesen wechseln, kann die für das frühere Studium abgeleistete Praxis - soweit mit der Zielsetzung der Ausbildung vereinbar - auf die Ausbildung angerechnet werden. Art und Umfang der weiteren Ausbildung werden von der zuständigen Landesbergbehörde festgelegt, wobei eine Tätigkeit von mindestens 40 Schichten im untertägigen Betrieb unerlässlich ist.

Beflissenen, die vor der Annahme bereits Schichten im Bergbau zusammenhängend verfahren haben, kann die zuständige Landesbergbehörde diese Tätigkeit bei einem entsprechenden Nachweis ganz oder teilweise auf die Grundausbildung anrechnen, wenn dies mit den Zielen der Grundausbildung vereinbar ist. Darüber hinaus können weitere Schichten auf die weiterführende Ausbildung angerechnet werden, wenn die verrichtete Tätigkeit der Zielsetzung des betreffenden Ausbildungsabschnitts entspricht.

Die Beflissenenausbildung war früher auch Voraussetzung zum Hochschulzugang. Inzwischen reicht hierfür ein deutlich kürzeres Praktikum aus; zum Teil wird von den Hochschulen auf das Praktikum vor Aufnahme des Studiums ganz verzichtet. Hierzu sei auf die Zugangsvoraussetzungen der jeweiligen Hochschule verwiesen. Demgegenüber halten die meisten Bergbehörden für die Beflissenenausbildung an einer Gesamtzeit von 120 Schichten fest, um den Bezug zur praktischen Berufsausübung herzustellen und während des Studiums zu festigen. Dieses Vorgehen hat sich für den Markscheiderberuf als zielführend erwiesen.

Die Länder, die Beflissene des Markscheidefachs ausbilden, haben Bestimmungen über die Ausbildung als Beflissener des Markscheidefachs erlassen, in denen u. a. die Voraussetzungen zur Annahme als Beflissener, die Dauer und Einteilung der Ausbildung (Grundausbildung, Weiterbildung) sowie bestimmte Formalien (z. B. über das Tagebuch, das Berichtsheft, schriftliche Arbeiten und die Probegrubenfahrt) geregelt sind.

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1Ansprechpartner BeflissenenausbildungAnsprechpartner Beflissenenausbildung7.47 KB20.07.2013