Die vom Länderausschuss Bergbau entworfene "Gemeinsame Verordnung über die Ausbildung und Prüfung für den höheren Staatsdienst im Bergfach und im Markscheidefach" sieht folgende Mindestanforderungen an die markscheiderische Hochschulausbildung vor:
Naturwissenschaftliche, ingenieurtechnische Grundlagenfächer:
- Ingenieurmathematik
- Darstellende Geometrie
- Ingenieurstatistik
- Physik
- Technische Mechanik
- Informatik und Datenverarbeitung
- Grundzüge der Geologie
- Grundzüge der Mineralogie und Petrographie
- Grundzüge der Wirtschaftswissenschaften
- Grundzüge des Bürgerlichen und Öffentlichen Rechts, Verwaltungsrecht
Markscheiderische Fächer, benachbarte Wissenschaften:
- Markscheidekunde, Vermessungskunde
- Ausgleichungsrechnung
- Fernerkundung, Photogrammetrie
- Risswesen, Kartographie
- Räumliche Modellierung und Analyse
- Geoinformationstechnik
- Bergbaukunde
- Lagerstättenkunde
- Angewandte Geophysik
- Markscheiderische Lagerstättenbearbeitung
- Boden- und Felsmechanik
- Bergschadenkunde
- Altbergbau
- Bergwirtschaftslehre
- Berg- und Umweltrecht
Für die genaue Bezeichnung der zu belegenden Fächer am jeweiligen Studienstandort geben die Hochschulinstitute für Markscheidewesen weitere Auskunft.