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Anerkannte Personen

Das Sächsische Oberbergamt erkennt auf Grundlage der Sächsischen Bergverordnung vom 16. Juli 2009, der Sachverständigenrichtlinie vom 24. Januar 2019 bzw. dem Gesetz über die Anerkennung als Markscheider im Freistaat Sachsen (Artikel 4 des Gesetzes zur Umsetzung der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie im Freistaat Sachsen) vom 13. August 2009 Sachverständige zu verschiedenen ingenieurtechnischen Leistungen bzw. Markscheider an.

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