19.03. 2024
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Schlichtungsstellen für Bergschadenangelegenheiten

  • Mit der "Schlichtungsstelle Bergschaden" wird Bergschadensbetroffenen in einem für sie kostenfreien und transparenten Verfahren eine sachgerechte Hilfe in Bergschadensfällen angeboten. Eine mit Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche soll damit möglichst vermieden werden.

  • Zur Beilegung von einzelfallbezogenen Streitigkeiten zivilrechtlicher Art, die sich im Zusammenhang mit Sachschäden durch Auswirkungen der Sümpfungsmaßnahmen des Braunkohlebergbaus zwischen Privatpersonen, kleinen und mittleren Handwerks- und Geschäftsbetrieben oder vergleichbaren Personen einerseits und dem Bergwerksunternehmen andererseits ergeben, wurde die Anrufungsstelle Bergschaden Braunkohle NRW eingerichtet.

  • Die Schlichtungsstelle Bergschaden wird tätig, wenn der Antragsteller bereits die Abteilung für Markscheidewesen und Bergschäden der RAG AG eingeschaltet hat und dies nicht zur endgültigen Klarheit beigetragen hat. ...

  • Die "Schlichtungsstelle Bergschaden Niedersachsen" bietet den Bürgerinnen und Bürgern in Niedersachsen sachgerechte Hilfe bei Schäden aufgrund von Bergbauaktivitäten (seismische Ereignisse, Bodenabsenkungen). Das Verfahren ist kostenfrei und transparent. Ziel ist es, eine mit Kostenrisiken verbundene gerichtliche Auseinandersetzung zur Klärung etwaiger Ersatzansprüche möglichst zu vermeiden.

    Weitere Informationen auch beim Wirtschaftsverband Erdöl- und Ergasgewinnung e.V. (WEG) unter: 
    http://www.erdoel-erdgas.de/Themen/Klima-Umwelt/Seismische-Ueberwachung/Schlichtung-bei-Bergschaeden
    http://www.seis-info.de/ (Bürgerinfo Seismisches Messsystem)