19.03. 2024
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Mitgliedschaft im DMV

Mitglied im DMV können gemäß Satzung auf schriftlichen Antrag natürliche und juristische Personen sowie Körperschaften im In- und Ausland werden. Der DMV hat ordentliche Mitglieder, Ehrenmitglieder und fördernde Mitglieder. Ordentliche Mitglieder können insbesondere Personen werden, die einen Universitäts- oder Hochschulabschluss auf dem Gebiet des Markscheidewesens besitzen und die auf dem Gebiet des Markscheidewesens bzw. in verwandten Gebieten tätig sind oder waren oder die sich diesen Fachgebieten verbunden fühlen. Studierende der entsprechenden Fachgebiete sind dem gleichgestellt. Fördernde Mitglieder sind ausdrücklich erwünscht.

Der Mitgliedsbeitrag ist gestaffelt und beträgt seit 2017 für:

  • Referendare und Studenten 20 €/Jahr,
  • Mitglieder bis 69 Jahren 125 €/Jahr,
  • Mitglieder 70 bis 79 Jahren 50 €/Jahr,
  • Mitglieder ab 80 Jahren beitragsfrei.

Im Jahresbeitrag ist der Bezug der Zeitschrift "Markscheidewesen" und der "DMV-Kurzinformation" enthalten. Ferner gelten für DMV-Mitglieder reduzierte Beiträge bei allen DMV-Veranstaltungen.

Der Mitgliedsbeitrag für fördernde Mitglieder beträgt mindestens das Zweifache des Beitrages der ordentlichen Mitglieder. Der Beitrag wird im Einzelfall unter Beachtung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit festgelegt.

Anträge auf Mitgliedschaft können unter Verwendung der u. g. Formulare (Aufnahmeantrag, Mitgliederfragebogen, Einzugsermächtigung) an die DMV-Geschäftsstelle gestellt werden.

Mitgliedschaft im DMVMitgliedschaft im DMV

#TitelGrößeAktualisiert am
1Einverständniserklärung zur DatenfreigabeEinverständniserklärung zur Datenfreigabe207.32 KB10.10.2019
2SatzungSatzung152.09 KB20.06.2016
3EinzugsermächtigungEinzugsermächtigung64.24 KB01.03.2016
4Aufnahmeantrag förderndes MitgliedAufnahmeantrag förderndes Mitglied63.63 KB01.03.2016
5AufnahmeantragAufnahmeantrag79.14 KB01.03.2016
6MitgliedefragebogenMitgliedefragebogen133.41 KB21.07.2015