19.03. 2024
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Referendarausbildung

Vorbereitungsdienst für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach

Die wichtigste Voraussetzung zur Anerkennung bzw. Zulassung als Markscheider ist das Bestehen der Großen (Zweiten) Staatsprüfung nach Absolvieren eines ca. zweijährigen Vorbereitungsdienstes für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach unter Leitung der jeweils zuständigen Landes-Bergbehörde. Einzelvorschriften über die Gestaltung des Vorbereitungsdienstes und die anschließende Große Staatsprüfung sind aus den Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen des jeweiligen Landes ersichtlich. Wenngleich die Titel der Ausbildungs- und Prüfungsverordnungen von Land zu Land geringfügig variieren, ist ihr Inhalt zwischen den Ländern über den Länderausschuss Bergbau abgestimmt und daher ähnlich. Derartige Verordnungen gibt es nur in den Bundesländern, die tatsächlich den Vorbereitungsdienst für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach durchführen.

Die Ausbildung während des Vorbereitungsdienstes ist ähnlich umfassend wie das Hochschulstudium, dessen Inhalte jedoch - abgesehen von gelegentlichen Berührungspunkten - nicht wiederholt werden sollen. Vielmehr bietet der Vorbereitungsdienst Gelegenheit, Erfahrungen bei den Stellen zu sammeln, mit denen der Markscheider bei seiner späteren Berufstätigkeit zusammenzuarbeiten hat. Aspekten des allgemeinen Rechts, der Verwaltungsverfahren, des Bergrechts und des markscheiderischen Vorschriftenwesens kommen während des Vorbereitungsdienstes und in der Großen Staatsprüfung eine besondere Bedeutung zu. 

Einzelheiten der Referendarausbildung sollen am Beispiel des Landes NRW erläutert werden: Wichtigste Voraussetzung zur Einstellung in den Vorbereitungsdienst für den Staatsdienst im Markscheidefach ist der Abschluss eines Studiums als Master of Science, Master of Engineering oder Diplom-Ingenieur an einer Universität oder Technischen Hochschule mit einer Mindeststudienzeit von acht Fachsemestern (ohne Zeiten für Praxis- und Prüfungssemester sowie Diplomarbeit) oder eine als gleichwertig anerkannte, auch ausländische Hochschulprüfung im Markscheidefach. Dabei hat der Bewerber den Nachweis zu erbringen, dass innerhalb des jeweiligen Studiengangs die in der Ausbildungs- und Prüfungsordnung beschriebenen (Mindest-)Studieninhalte vermittelt worden sind. Außerdem muss der Bewerber die Ausbildung als Beflissener des Markscheidefachs, ein 120 Schichten umfassendes Praktikum, ordnungsgemäß abgeschlossen haben. Einzelheiten über dieses Praktikum sind dem Kapitel "Beflissenenausbildung" zu entnehmen.

Während des Vorbereitungsdienstes für den Staatsdienst im Markscheidefach wird der Bewerber in das Beamtenverhältnis auf Widerruf berufen und zum Bergvermessungsreferendar (in anderen Ländern auch Bergreferendar) ernannt. Der Referendar erhält eine Ausbildungsvergütung. Die längsten Ausbildungsabschnitte werden bei Bergwerksunternehmen (21 Wochen) und bei der Bezirksregierung Arnsberg, Abteilung Bergbau und Energie in NRW (35 Wochen) absolviert. Der früher übliche Schwerpunkt der Ausbildung im (Steinkohlen-)Tiefbau ist inzwischen nicht mehr unabdingbar. Kürzere Ausbildungsabschnitte finden bei Behörden und sonstigen Stellen statt, mit denen der Markscheider im Berufsleben häufig zusammenarbeitet:

  • Die für Geologie zuständige Landesbehörde Nordrhein-Westfalen (Geologischer Dienst),
  • Die für die Landesvermessung zuständige Landesbehörde Nordrhein-Westfalen (Bezirksregierung Köln, Abteilung 7 - GEObasis.nrw),
  • Katasteramt,
  • Eine für Landesplanung zuständige Landesbehörde Nordrhein-Westfalen,
  • Behörde für Wasserwirtschaft, Verkehr oder Umweltschutz.

Nicht zuletzt die 4-wöchige Reisezeit ist geeignet, dem Referendar ein abgerundetes Bild der wichtigsten Bergbaugebiete und -branchen sowie die mit dem Bergbau in Verbindung stehenden Wirtschaftszweige Deutschlands und dessen Nachbarländer zu vermitteln.

Nach den Vorschriften des Laufbahnrechts können Tätigkeiten von bis zu 34 Wochen angerechnet werden, die geeignet sind, die Ausbildung in einzelnen Abschnitten ganz oder teilweise zu ersetzen. In den Ländern Hessen, Niedersachsen und Thüringen ist eine Anrechnung solcher Zeiten von bis zu 12 Monaten möglich.

Am Ende der Referendarzeit ist die Große Staatsprüfung abzulegen, die aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil besteht. Prüfungsgremium ist der "Gemeinsame (d. h. bundesweit tätige) Prüfungsausschuss für den höheren Staatsdienst im Markscheidefach", der aus dem Vorsitzenden und vier Beisitzern (zwei Markscheider, ein Jurist, ein Bergbau-Ingenieur) besteht. Die Mitglieder des Prüfungsausschusses und deren Vertreter stammen aus den Bundesländern, die Bergvermessungsreferendare ausbilden. Das sind die Länder:

  • Baden-Württemberg,
  • Brandenburg,
  • Hessen,
  • Niedersachsen,
  • Nordrhein-Westfalen,
  • Saarland,
  • Sachsen und
  • Thüringen.

Die Angelegenheiten des Gemeinsamen Prüfungsausschusses sind in Staatsverträgen zwischen den beteiligten Ländern geregelt. Daraus ergibt sich auch, dass die Geschäftsführung des Prüfungsausschusses vom Wirtschaftsministerium des Landes Nordrhein-Westfalen mit Sitz in Düsseldorf wahrgenommen wird. Die meisten Prüfungen (auch nicht nordrhein-westfälischer Kandidaten) finden daher in Düsseldorf statt. Der schriftliche Teil der Prüfung beginnt mit einer häuslichen Prüfungsarbeit, für deren Anfertigung acht Wochen zur Verfügung stehen. Im Gegensatz zu der früheren Gepflogenheit, diese Arbeit bei der Bergbauindustrie über von dort vorgeschlagene Themen zu schreiben, stammen die Aufgaben seit längerer Zeit zunehmend aus den Arbeitsbereichen der Bergbehörden.

Die in der Regel etwa einen Monat nach Abgabe der häuslichen Prüfungsarbeit an drei aufeinanderfolgenden Tagen zu schreibenden Aufsichtsarbeiten, für deren Anfertigung jeweils fünf Stunden zur Verfügung stehen, betreffen markscheiderische, bergtechnisch/bergwirtschaftliche und bergrechtliche Themen. Auf diese Sachgebiete bezieht sich auch die mündliche Prüfung, die in der Regel etwa einen Monat nach Anfertigung der Aufsichtsarbeiten stattfindet. Die mündliche Prüfung beginnt mit einem freien Vortrag aus den Akten der Bergbehörde. Die Leistungen der schriftlichen und mündlichen Prüfung werden je nach Bundesland formal unterschiedlich (Notensystem/Punktesystem) bewertet. Die Prüfung ist bestanden, wenn das Gesamtergebnis mindestens "ausreichend" ist (Beispiel Nordrhein-Westfalen, evtl. Abweichungen in anderen Bundesländern).

Mit dem Bestehen der Großen Staatsprüfung ist der Referendar befugt, die Berufsbezeichnung "Assessor des Markscheidefachs" zu führen. Dies ist Grundvoraussetzung für den Eintritt in den höheren Staatsdienst im Markscheidefach sowie für die Anerkennung bzw. Zulassung als Markscheider.

In den Bergverwaltungen der Länder sind etatmäßig gegenwärtig 19 Referendarstellen (Stand 28.09.2016) verfügbar. Davon können 17 von Absolventen des Markscheidefachs besetzt werden. Inwieweit die Stellen zur Besetzung frei sind, ist im Einzelfall zu erfragen.

Referendarstellen im:
Berg- u. Markscheidefach1) Bergfach Markscheidefach
Baden-Württemberg - 1 -
Brandenburg - 1 1
Niedersachsen 5 - -
Hessen - 2) - -
Mecklenburg-Vorpommern - - -
Nordrhein-Westfalen 5 - -
Saarland 1 - -
Sachsen 3 - -
Sachsen-Anhalt 1 - -
Thüringen - - (1) 3)
ges. 18 + (1)

1) variable Besetzung unabhängig von der Fachrichtung möglich
2) Referendarstellen nur bei Bedarf
3) über die Verfügbarkeit der Referendarstelle im Markscheidefach wird auf Anfrage entschieden

Geforderte Studieninhalte für eine Referendarausbildung

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#TitelGrößeAktualisiert am
1Ansprechpartner der Bergbehörden zur ReferendarausbildungAnsprechpartner der Bergbehörden zur Referendarausbildung74.47 KB31.07.2020