Risswerk

Zum gesetzlich geregelten Geschäftskreis eines Markscheiders gehört u. a. die Führung des Risswerks, welches die gesetzlich geforderten Darstellungen über den Bergbau beinhaltet.

Es enthält weiter Informationen über die bergmännisch hergestellten Hohlräume unter der Erde sowie der Tagebaue. Zusätzlich sind viele Informationen zur Lagerstätte enthalten.

Gemäß § 63 Abs. 1 Bundesberggesetz hat der Unternehmer für jeden Gewinnungsbetrieb und untertägigen Aufsuchungsbetrieb ein Risswerk in zwei Stücken anfertigen und in den durch die Markscheiderbergverordnung vorgeschriebenen Zeitabständen nachtragen zu lassen. Für die Anfertigung und die Nachtragung des Risswerks ist demnach der Bergbauunternehmer verantwortlich. Die Pflicht für die formale Gestaltung des Risswerks entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Markscheiderbergverordnung liegt dagegen bei der mit dessen Anfertigung vom Unternehmer beauftragten Person.

Die Notwendigkeit, das Risswerk „in zwei Stücken“ anzufertigen, ergibt sich aus dem betrieblichen und behördlichen Verwendungszweck. Das Risswerk besteht nach § 63 Abs. 2 BBergG aus dem Grubenbild und sonstigen Unterlagen wie Risse, Karten und Pläne.

Das Bergmännische Risswerk nach DIN 21901 ff umfasst hingegen die Gesamtheit aller markscheiderischen Darstellungen. Dieses wichtige Instrument, welches darauf abzielt, Genauigkeit, Einheitlichkeit und Nachvollziehbarkeit der Unterlagen sicherzustellen, fördert u. a. die Sicherheit im Bergbau.

Risswerke gehören seit vielen Jahrhunderten zu den wesentlichen Hilfsmitteln im Bergbau.

Über den gesamten Zeitraum des Bergbaus wurden Risswerke angefertigt und nachgetragen. Denn ein sinnvoller und planmäßiger Abbau der Lagerstätten ist ohne Risswerk und der sich daraus ableitenden Unterlagen nicht möglich, zudem benötigt die Bergbehörde für die Ausübung der Bergaufsicht ein aktuelles Risswerk. (Quelle: Zydek)

Somit war und ist das für einen Bergbaubetrieb zu führende Risswerk die zentrale Dokumentation des bergbaulichen Geschehens. Hinzu kommen betriebliche Unterlagen, die der technischen Betriebsführung oder dem Informationsaustausch zu amtlichen und öffentlichen Stellen dienen.

Für den Erhalt der Informationen und des Wissens über die Bergbauobjekte werden heutzutage in den meisten Fällen Geoinformationssysteme eingesetzt. Mit diesen lässt sich auf einfache Weise ein Raumbezug zwischen den Informationen über das Bergbauobjekt und dem Risswerk herstellen.

Das Risswerk als Informationsspeicher und zuverlässige Informationsquelle gehört zu den wichtigsten Arbeitsmitteln im Bergbaubetrieb und in der Bergbehörde.
Den im Risswerk enthaltenen Daten kommt außerdem eine Doppelfunktion zu.

Warum das so ist, wird im Folgenden erläutert.

Das Risswerk im Bergbaubetrieb

Die „Gewinnung von Bodenschätzen unter Berücksichtigung ihrer Standortgebundenheit und des Lagerstättenschutzes bei sparsamem und schonendem Umgang mit Grund und Boden zu ordnen und zu fördern“, ist ein Zweck des Bundesberggesetzes. Demzufolge sind bei der Rohstoffgewinnung die geologische Beschaffenheit, die räumliche Lage und Mächtigkeit der Lagerstätten in Betracht zu ziehen und u. a. zahlreiche geologische Herausforderungen zu beachten. Das Risswerk bildet hier eine gute Grundlage für betriebliche Entscheidungen, zum einen bei der Lagerstättenmodellierung und zum anderen bei der Dimensionierung der Grubenbaue und der Bergbauplanung.

Das Risswerk in der Bergbehörde

Der Bergbauunternehmer ist zur Planung eines sicheren Bergbaubetriebs verpflichtet. Dies geschieht innerhalb verschiedener Genehmigungsphasen und die Bergbehörden überwachen daraufhin den Betrieb im Rahmen der Bergaufsicht. Sicherheit und Kontrolle stehen dabei für die Bergbehörde im Vordergrund und Grundlage dafür bildet das Risswerk. Da der Unternehmer das Risswerk „in zwei Stücken“ anzufertigen hat, bekommt die Behörde eine mit dem Betrieb identische Ausfertigung für die Ausübung der Bergaufsicht.

Ein schönes und auch anschauliches Beispiel für das Zusammenspiel Bergbehörde und Unternehmer mit risslichen Unterlagen und deren Verwendung im Laufe eines „Bergbaulebens“ ist der Abbau der Komplexlagerstätte in Zinnwald im Osterzgebirge.

  • Abbau von Zinnerzen seit Mitte des 16. Jahrhunderts bis zum Ende des zweiten Weltkrieges
  • Nach der Einstellung des Bergbaus erfolgte die Verwahrung der tagesnahen Grubenbaue
  • Grundlage für die Verwahrung bildete eine Bergschadenkundliche Analyse, diese wurde bis in die 1990er Jahre erweitert und ergänzt
  • in den Jahren 2017 bis 2019 erfolgte eine Fortschreibung der Bergschadenkundlichen Analyse und als Ergebnis entstand ein einheitliches Risswerk

Mit Aufkommen der Erkundung in den letzten Jahren werden die Ergebnisse und zusammengefassten Informationen aus der neu erstellten BSA genutzt. Um die Erkundungsbohrungen sicher auszuführen und möglichst nicht auf Hohlräume des Altbergbaus zu treffen, sind insbesondere die Aufzeichnungen zu den risskundigen Grubenbauen und deren Darstellungen unerlässlich. Somit wurde mit der im Jahr 2019 neu erstellten BSA eine komplexe Betrachtung zum Altbergbau geschaffen, die zum einen die Informationen und das Wissen über die Lagerstätte und die Bergbauobjekte für die Zukunft bündelt. Zum anderen lebt auch diese BSA davon, weiterhin mit neuen Erkenntnissen zur Lagerstätte und zur geplanten Gewinnung fortgeschrieben zu werden.

Berufsbild
Das Berufsbild des Markscheiders gehört zu den ältesten und traditionsreichsten im deutschen Bergbau.
Geodaten
Die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung von Geodaten stellen die Grundlage für alle weiteren Planungen im Bergwerksbetrieb dar.
Altbergbau
Der Bergbau vergangener Zeiten kann ein Gefährdungspotential für die Tagesoberfläche darstellen. Mithilfe markscheiderischer Unterlagen kann der Altbergbau lokalisiert und gesichert werden.